Schwangerschaftsabbruch aus ethischer und rechtlicher Sicht
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[bearbeiten] rechtlich:
Nach §218 des Strafgesetzbuches ist Schwangerschaftsabbruch in DEUTSCHLAND rechtswidrig. Er ist aber nach (§218a StGB) einer Reihe von Ausnahmefällen zugelassen:
- Die Schwangere Person will die Schwangerschaft abbrechen (was nur in den ersten 12 Wochen geschehen darf) und kann nachweisen, dass sie an einer schwangerschafts-Therapie gegen Abtreibung teilgenommen hat
- Wenn die schwangere Person schwanger durch eine sexuelle Handlung gegen ihren Willen geworden ist. Dies ist ebenfalls nur in den ersten 12 Wochen möglich
- Wenn es Risiken während der Schwangerschaft gibt und die Gesundheit der schwangeren Frau gefärdet ist.
Der Abbruch darf nur mit der Einwilligung des Arztes ausgeführt werden.
In ÖSTERREICH ist der Schwangerschaftsabbruch während den ersten drei Monaten straffrei, allerdings muss die Einwilligung eines Arztes vorhanden sein. Außerdem ist es straffrei wenn die schwangere Person auf Grund der Schwangerschaft Risiken in ihrer Gesundheit hat oder wenn sie die Schwangerschaft wegen sexueller Misshandlung abbrechen will, wenn sie zum Zeitpunkt der Schwängerung erst 14 war.
In der SCHWEIZ ist Abbruch der Schwangerschaft straffrei, wenn die Frau bis zur 12. Woche einen Eindeutigen Wunsch des Abbruches angeordnet hat und sie eine schriftliche Notlage vorgewiesen und von ihrem Arzt beraten worden ist.
INTERNATIONAL werden etwa ein viertel aller Schwangerschaften abbgebrochen, d.h. es gibt jährlich etwa 20 Millionen Abbrüche weltweit...und etwa 20 Millionen werden illegal und in unhygienischer Umgebung ausgeführt, was in 40% aller Fälle zu gesundheitlichen Risiken führt.
[bearbeiten] ethisch:
in fast allen Kulturen besteht eine große Dissens (=Einigungsmangel im Vertragsrecht) um den Abbruch, der sich meist um folgende Fragen dreht:
- ob das Lebewesen im "Embryo-statium" Wenschenwürde oder Lebensrecht besitzt
- wie Die Frau/das Kind mit den verschiedenen Rechten (d.h. die des embryos und ihren selbst) umgehen soll.
- wie es sich die Entscheidungsfreiheit auf die Frau auswirkt
- wer über das Baby entscheiden darf, das heißt, die betroffene Mutter oder die Institutuion, wie Ärzte oder das Gericht
- senkt ggf. eine Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs die Zahl der Abbrüche oder inwieweit erfolgt dadurch nur eine Verlagerung von legalen Abbrüchen auf illegale Abbrüche, mit oft gravierenden Folgen (Sterilität, Komplikationen, Todesfälle).
Die Hauptfrage, die von den meisten schwangeren Frauen gestellt wird, ist, bis wann sie das Baby bzw. den Embryo abtreiben können oder dürfen.
[bearbeiten] Annahmen zum Beginn menschlichen Lebens
Selbstbewusstsein Manche Annahmen sind, dass das Leben des Embryos erst beginnt, wenn es ein individuelles Selbstbewusstsein hat.
Empfindungsfähigkeit Manche Behauptungen sind, dass ein menschliches Leben erst beginnt, wenn der Embryo Wahrnemungs- und Empfindungsfähigkeiten hat. Außerdem, wenn das Gehirn des Babys fähig ist zu arbeiten.
Zeugung Manche gehen auch davon aus, dass das Baby schon zu leben beginnt, wenn die Eizelle sich in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat. Also lebt das "Kind" alle 9 Monate der Schwangerschaft.
Von Marina, Vanessa und Jana(-Marie)
